Opferanwalt

Straftaten werfen bei den Opfern eine Vielzahl unterschiedlichster, auch rechtlicher, Fragen auf.

Gleichzeitig stehen Opfern Rechten zu, deren Wahrnahme eine unmittelbare Teilnahme und Gestaltung des Strafverfahrens gegen den Täter im Rahmen der Nebenklage ermöglichen. Die Nebenklage gibt sowohl die Möglichkeit, Opfer aktiv zu schützen, als auch in dessen Interessen auf das Verfahren aktiv einzuwirken.

Sofern Opfer von Straftaten Schäden erlitten haben, steht Ihnen dafür gegen den Täter ein Schadensersatzanspruch für erlittene materielle und immaterielle Schäden (Schmerzensgeld) zu.

Bei der Vertretung in Nebenklageverfahren oder bei der konkreten Benennung und Anforderung von Schadensersatzansprüchen stellen wir Ihnen gerne unser Engagement zur Verfügung.

UmgehendeRückantwort notwendig? Antwort notwendig?

Dann nutzen Sie unser Schnellkontakt Formular um uns ihr Anliegen kurz & knapp mitzuteilen.

Lass dieses Feld leer

Sie erreichen uns telefonisch in Cottbus 0355 25040 oder Hoyerswerda 03571 428251. Wir vertreten Ihre Rechte in der gesamten Region, u.a. auch in Bautzen, Dresden, Görlitz, Kamenz, Lübben, Lübbenau, Schwarzheide, Senftenberg, Spremberg, Weißwasser, im gesamten Bundesland und bundesweit.

Ihr Schwerpunktanwälte – Rechtsanwältin Christine Sinapius, Fachanwalt für Strafrecht Michael Sinapius

Jeder Anwalt unserer Kanzlei ist auf individuelle Rechtsgebiete spezialisiert.

Gerichtsplatz 1
03046 Cottbus

Tel: 0355-25040

Email schreiben

Friedrichsstraße 10a
02977 Hoyerswerda

Tel: 03571-428251

Email schreiben