Handelsrecht

Rechtsanwalt für Handelsrecht

Beim Handelsrecht handelt es sich um das Sonderrecht für Kaufleute.

Rechnung, dass im Handelsverkehr eine andere Interessenlage herrscht, insbesondere Rechtsgeschäfte unkomplizierter durchgeführt werden müssen und Kaufleute anders schutzwürdig sind, als andere am Privatverkehr beteiligte Personen.

Das Handelsrecht ist vor allem im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt, wobei es sich hierbei nur um Spezialvorschriften handelt und subsidiär die Regelungen des BGB zur Anwendung kommen. Das HGB enthält Sonderregelungen für die Handelsgeschäfte, Regelungen über das Handelsregister, das Firmenrecht, für besondere Handelsgeschäfte, wie bspw. das Frachtrecht, das Speditionsrecht, den Lagervertrag, den Handelskauf, die Kommission und der gleichen mehr.

Im weiteren Sinne zum Handelsrecht gehören das Gesellschaftsrecht, das Wertpapierrecht und Bankrecht sowie der gewerbliche Rechtsschutz.

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Ihr Schwerpunktanwalt – Rechtsanwalt Michael Sinapius

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